Bettensteuer

Leistungsbeschreibung

Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Anträge / Formulare

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

Zuständige Stelle:

Kurbetrieb Travemünde

Anschrift

Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 4502 8040

Fax

+49 4502 804-109

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Stadtschule Travemünde
Bus(Linie 30, 33, 40)Hafenbahnhof Travemünde
Regionalbahn(Lübeck Travemünde)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz vor dem Kurbetrieb
Gebührenpflichtig: Ja

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer