Zufahrtberechtigung verkehrsberuhigte Altstadt

Leistungsbeschreibung

In manchen Teilen der Lübecker Altstadt befindet sich der verkehrsberuhigte Bereich. Für diesen Bereich ist eine Zufahrtsberechtigung erforderlich.  Die Berechtigung kann, unter bestimmten Voraussetzungen, bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Gründe dafür sind unter anderem: Fahrten zu und vom Wohnsitz, wenn ein Mietvertrag bzw. eine Nutzungsberechtigung für Stellplätze in der Lübecker Altstadt vorliegen, Wohnungsumzüge sowie Fahrten zu und von Kirchen, Veranstaltungsorten und Restaurants im Zusammenhang mit Hochzeiten, Taufen oder Trauerfeiern.

Bewohner der Lübecker Altstadt erhalten die Genehmigung gebührenfrei

An wen muss ich mich wenden?

Hansestadt Lübeck
- Straßenverkehrsbehörde -
Mühlendamm 12
23539 Lübeck

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mietvertrag
Nutzungsberechtigung für Stellplätze
Begründung für die einmalige Benutzung


 

Welche Gebühren fallen an?


bei einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren für das erste Fahrzeug        EURO 50,--
und für jedes weitere Fahrzeug                                                                                              EURO 10,--
bei einer Genehmigung für wenige Tage pro Fahrzeug (bis 3 Fahrzeuge)             EURO 10,20
sowie pauschal für mehrere Fahrzeuge                                                                               EURO 35,--


 

Was sollte ich noch wissen?


Der Antrag kann formlos schriftlich unter Angabe des Kennzeichens direkt bei der Straßenverkehrsbehörde oder unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars beantragt werden.                                                             

Zuständige Stelle:

Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Mühlendamm 12
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 -14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Fegefeuer
Bus(Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parade
Anzahl Parkplätze: 67
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl Parkplätze: 62
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Großer Bauhof
Anzahl Parkplätze: 15
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Musterbahn
Anzahl Parkplätze: 55
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer