Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

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Leistungsbeschreibung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Baumschutzsatzung der Hansestadt Lübeck

Im Zuge der Erhaltung von Bäumen in Lübeck, müssen auch einige schadhafte Bäume entfernt werden. Eine Auflistung finden Sie im SmartCity Portal unter:

Fällliste Straßenbäume

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden) oder falls in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung besteht, an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Baumfällgenehmigungen im öffentlichen Grün ist Stadtgrün und Verkehr (Großer Bauhof 14, 23552 Lübeck) zuständig.

Baumfällgenehmigungen im Waldgebiet ist der Bereich Stadtwald (Alt Lauerhof 1, 23568 Lübeck), zuständig.

Baumfällgenehmigungen Privatgrundstücke ist der Bereich Umwelt-, Natur-, Verbaucherschutz (Kronsforder Allee 2-6, 23552 Lübeck).

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

12.07.2022

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind Lagepläne, Beschreibungen sowie weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind. Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


1. Gebühren:
Die Erteilung oder Ablehnung einer Baumfällgenehmigung ist entweder aufgrund der Baumschutzgebührensatzung der Hansestadt Lübeck oder aufgrund des Verwaltungskostengesetzes und der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren des Landes Schleswig-Holstein gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab. 

2. Fällkosten
Die Kosten für das Fällen des Baumes müssen Sie selbst tragen.

3. Kosten für Ersatzpflanzung
Die durch die Beseitigung eines Baumes oder mehrerer Bäume hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sind in der Regel durch Neupflanzungen auszugleichen. Die Kosten hierfür tragen Sie als Antragsteller.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Was sind grundsätzlich keine ausreichenden Fällgründe?

  • Laubfall, Fall von Früchten, Verbreitung von Samen, Pollenflug
  • Verstopfung der Regenrinne und Fallrohr durch Laub etc.
  • geringfügige Verschattung
  • geringer Astabwurf
  • geringfügige Schäden an Bauwerken

Laubfall und Fruchtfall bzw. Samenwurf sind natürliche Vorkommnisse bei Bäumen, die nach vorherrschender Rechtsprechung im Allgemeinen (auch von Nachbarn) hingenommen werden müssen. Auch können Gehölze und bauliche Anlagen (Mauern, Abwasserrohre, Bodenbeläge, etc.) nebeneinander dauerhaft existieren, ohne dass der betroffene Baumbestand entfernt werden muss. Bei Problemen kann man sich hier mit technischen Möglichkeiten behelfen (z.B. wurzelfeste Abwasserrohre, Wurzelbrücken, Aussparungen am Mauerwerk, Niveauerhöhungen bei Bodenbelägen, etc.).

Weiterführende Informationen zum Baumschutz in Lübeck erhalten Sie unter www.luebeck.de/baumschutz

Zuständige Stelle:

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Service und Verwaltung

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Internetadresse

https://www.luebeck.de/unv

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus(Linie 2, 7, 16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer